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Verein

Treffen sich drei Deutsche, gründen sie einen Verein.

Dieser Spruch unterschlägt zwar, dass es nach dem Vereinsrecht mindestens sieben Mitglieder für die Eintragung eines neu zu gründenden Vereins in das Vereinsregister bedarf, spiegelt die Realität aber recht gut wieder: derzeit gibt es mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.), mehr als die Hälfte der Bundesbürger sind Mitglied in wenigstens einem Verein.

Wir helfen Ihnen rechtlich durch Ihr Vereinsleben. Von der Neugründung eines Vereins, über Vorstands- und Satzungsänderungen bis hin zur Auflösung begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Anmeldungen zum Vereinsregister. Auch wenn Sie Fragen zur Vereinsgründung und Vereinssatzung haben. Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz: » Leitfaden zum Vereinsrecht

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Markus Kühnlein
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88131 Lindau
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