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Kosten im Überblick

Die Urkunde des Notars rechnet sich. Beratung inklusive.

Die Inanspruchnahme notarieller Leistungen ist normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Weil der Notar neben den Gebühren für die Beurkundung keine weiteren Kosten für Beratung und Entwurfsfertigung erhebt. Egal, wie kompliziert und umfangreich die Angelegenheit auch ist. Und weil Sie aufgrund der Neutralität des Notars oft nur einen Berater für beide Seiten brauchen. Oder Sie bei Einschaltung eines Notars etwa bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Testament Gerichtsgebühren sparen.

Alles hat seine (Gebühren)Ordnung.

Einen Notar soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das sich ausschließlich an dem Geschäftswert der Angelegenheit orientiert. An dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts, nicht dem Arbeitsaufwand oder der Komplexität.

Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Bundesweit. Eine Gebührenvereinbarung ist gesetzlich verboten. Und: die ordnungsgemäße Gebührenerhebung des Notars wird regelmäßig einer Kostenprüfung unterzogen.

Zögern Sie nicht, uns auf die Kosten anzusprechen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Transparent und berechenbar.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer: » Notarkosten

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Markus Kühnlein
Schloss Moos, Anheggerstraße 53
88131 Lindau
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